HONORARINFORMATION

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Die gesetzliche Krankenkasse erstattet die Behandlungskosten nicht.

Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen, Beihilfe erstatten die Behandlungskosten je nach Vertrag ganz oder teilweise. Ob und in welchem Umfang hängt vom persönlichen Tarif ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung über die Vertragskonditionen.

Der Dienstleistungsvertrag entsteht zwischen dem Heilpraktiker und dem Patienten, nicht seiner Krankenversicherung.

Sie erhalten nach jeder Behandlung eine Rechnung.

Der Rechnungsbetrag ist vor Ort in bar gegen eine Quittung oder per Kartenzahlung vollständig zu begleichen, unabhängig von Zeitpunkt und Höhe einer eventuellen Erstattung durch Ihre Versicherung.

Kosten für Laboruntersuchungen werden von dem durchführenden Labor getrennt berechnet. In einem Diagnostikvorschlag werden die entstehenden Laborkosten aufgezeigt.