Ablauf & Kosten
Eine heilpraktische Behandlung soll von Anfang an transparent und nachvollziehbar sein. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Behandlungsablauf, Kosten, möglichen Erstattungen und zur Terminvereinbarung.
1. So beginnt die Behandlung
Kostenfreies Erstgespräch
In einem kostenfreien telefonischen Kennenlerngespräch von 15 Minuten können wir zunächst klären, worum es Ihnen geht und ob meine Praxis für Ihr Anliegen grundsätzlich die richtige Anlaufstelle ist.
Danach entscheiden wir gemeinsam, welcher nächste Schritt sinnvoll ist.
Behandlung und Folgetermine
Umfang und Dauer der Behandlung richten sich nach Ihrem individuellen Anliegen sowie dem erforderlichen Beratungs-, Diagnostik- und Therapieaufwand.
Je nach Beschwerdebild können dazu beispielsweise eine ausführliche Anamnese, die Auswertung vorhandener Befunde, eine Diagnostikplanung, therapeutische Maßnahmen, Verlaufskontrollen oder Beratungen gehören.
2. Kostenerstattung
Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfestellen können die Kosten einer heilpraktischen Behandlung – abhängig vom jeweiligen Vertrag oder Tarif – ganz oder teilweise erstatten.
Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle, welche Leistungen in Ihrem persönlichen Tarif übernommen werden.
Der Behandlungsvertrag besteht unabhängig von einer möglichen Kostenerstattung zwischen Ihnen und mir als Heilpraktikerin.
Nach jeder Behandlung erhalten Sie eine Rechnung.
3. Laboruntersuchungen
Kosten für Laboruntersuchungen werden vom jeweils durchführenden Labor gesondert berechnet.
Wenn Laboruntersuchungen sinnvoll erscheinen, werden die vorgesehenen Untersuchungen im Rahmen der Diagnostik mit Ihnen besprochen. Dabei erhalten Sie auch Informationen über die voraussichtlich entstehenden Laborkosten.
4. Terminvereinbarungen & Absagen
Vereinbarte Termine werden persönlich für Sie reserviert.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 48 Stunden vorher schriftlich per E-Mail ab.
Bei einer kurzfristigeren Absage oder bei unentschuldigtem Nichterscheinen kann eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50 % des für den vereinbarten Termin vorgesehenen Honorars berechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
Das kostenfreie telefonische Erstgespräch von 15 Minuten bleibt selbstverständlich kostenfrei.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie ein kostenfreies Erstgespräch vereinbaren?
Ich freue mich auf Sie!